Generalistische Pflegeausbildung

Was bedeutet „Generalistische Pflegeausbildung“ für Sie?

Sie bedeutet, dass die bisherigen drei Berufsfelder der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege zu einem neuen Berufsbild zusammengefasst werden.

Zwischen den verschiedenen Pflegetätigkeiten in den unterschiedlichen Bereichen gab es schon immer viele Überschneidungen. Daher lassen sich praktische Erfahrungen aus einem Bereich nutzbringend in andere Bereiche übertragen. Bekanntlich haben sich in den letzten Jahren die Anforderungen an die Pflege und die pflegerischen Versorgungsstrukturen verändert und sind vielschichtiger geworden, es kam notwendigerweise zu einer deutlichen Vernetzung zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen.

Die Ausbildung ist ab 2020 möglich und befähigt Sie zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen. Sie beschränkt sich nicht nur auf einen Versorgungsbereich oder eine Lebensphase, sondern bereitet Sie auf alle, umfassenden Herausforderungen in der Pflege vor!  



Wie müssen Sie sich die „Generalistische Pflegeausbildung“ vorstellen?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und teilt sich in theoretischen Unterricht und Praxiseinsätze. Dazu gehören Einsätze in einer stationären Pflegeeinrichtung, einem Krankenhaus und weiteren Bereichen.

In den ersten zwei Jahren sind die Ausbildungsinhalte für alle Auszubildenden gleich.

Zum dritten Ausbildungsjahr haben Sie die Möglichkeit sich zu spezialisieren und einen Abschluss in der Altenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege anzustreben oder, die „Generalistische Ausbildung“ fortzusetzen und den Abschluss der „Pflegefachfrau“ / des „Pflegefachmanns“ zu erwerben. Dieser besitzt eine EU-weite Anerkennung und ermöglicht Ihnen, in allen Versorgungsbereichen der Pflege tätig zu sein.

Nach der Grundausbildung besteht die Möglichkeit, weitere Qualifikationen zu erwerben, z.B. die pflegerische Leitung einer Einrichtung zu führen, die Einrichtung selber zu leiten oder für bestimmte Fachbereiche.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre „Generalistische Pflegeausbildung“ im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren. Die Dauer des Studiums beträgt ebenfalls drei Jahre und schließt mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“ / „Pflegefachmann“ in Verbindung mit dem akademischen Bachelor Grad ab. Auch die Hochschulausbildung ist EU-weit anerkannt.

Welche Zugangsvoraussetzungen sollten Sie mitbringen?

Als Zugangsvoraussetzung genügt eine zehn-jährige allgemeine Schulbildung. Auch ein neunjähriger Hauptschulabschluss, allerdings in Verbindung mit einer Pflegehelferausbil-dung, berechtigt Sie dazu, die „Generalistische Pflegeausbildung“ zu durchlaufen.

Für ein Studium benötigen Sie eine fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife, alternativ eine gleichwertige Qualifikation je nach Landesrecht.

Ist die Ausbildung zu finanzieren?

Die Ausbildung ist für Sie kostenlos, Sie erhalten zudem eine Ausbildungsvergütung.

Für das Studium erhalten Sie keine Vergütung.

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