Qualitätsmanagement

Unsere zentrale Abteilung für Qualitätsmanagement sorgt für die einheitlich hohe Qualität unserer Leistungen und effiziente Abläufe innerhalb der Organisation. Sowohl Bewohnerinnen und Bewohner, Gäste und Kunden, als auch Angehörige können damit jederzeit sicher sein, dass alle unsere Einrichtungen unseren hohen Ansprüchen gerecht werden und optimale Versorgung bieten.

Wir betreiben bereits seit über 10 Jahren in allen sieben Einrichtungen sowie der Tagespflege ein zentrales, trägergeleitetes Qualitätsmanagement gemäß DIN ISO. Unsere Qualitätssicherung umfasst dabei alle Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung und Optimierung der Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner dienen.

Dazu führt das Qualitätsmanagement eine laufende Qualitätsmessung durch und entwickelt Standards, Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Maßnahmen, um die Qualität sicherzustellen und zu verbessern.

Qualitätsmessung

Für die Kontrolle und Verbesserung der Qualität sind Messbarkeit und Vergleichbarkeit wichtige Faktoren. Qualität kann durch die drei Dimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität eingeteilt werden, um sie messbar zu machen:

Strukturqualität umfasst Rahmenbedingungen sowohl im personellen und materiellen als auch im organisatorischen und technischen Bereich, die für die Leistungserbringung notwendig sind.

Prozessqualität beschreibt alle Aktivitäten, die im Prozess der tatsächlichen Leistungserbringung durchgeführt werden und erforderlich sind, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Ergebnisqualität stellt die messbare Differenz zwischen dem Eingangs- und dem Ausgangszustand dar. Damit Qualität ein messbarer Faktor bleibt, ist es notwendig für jede der drei Dimensionen Ziele und Kriterien zu entwickeln.

Zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung zählen unter anderem Pflegevisiten, interne Audits, die Überwachung pflegerischer Risiken als auch die Orientierung am Menschenbild und Pflegeprozess. Schwerpunkt der Qualitätssicherung ist die Überprüfung und Optimierung durchgeführter Handlungen, die Sicherung guter Qualitätsergebnisse als auch die mögliche Optimierung dieser.



Qualitätssicherung und -verbesserung

Die Qualitätssicherung unterliegt sowohl auf Trägerebene als auch auf Einrichtungsebene einem PDCA-Zyklus, der für eine geordnete und überprüfbare Umsetzung der Maßnahmen sorgt.

Im Rahmen des PDCA-Zyklus sind drei Grundhaltungen zu beachten: Jeder Vorgang innerhalb und außerhalb einer Organisation stellt einen Prozess dar, welcher möglicherweise optimiert werden kann. Es erweist sich als nicht ausreichend Probleme, ohne nahhaltige und transparente Veränderungen zu beheben, da es für die Festigung eines Prozesses in der Regel notwendig ist, Maßnahmen zu ergreifen und Veränderungen einzuführen. Inhaltlich lässt sich der PDCA-Zyklus wie folgt beschreiben:

Plan beinhaltet die Planung einer Verbesserung oder eines angestrebten Zieles. Hierfür werden unter Berücksichtigung möglicher prägnanter Ergebnisse und größter Hindernisse Qualitätsziele festgelegt.

Do beinhaltet die Ausführung des oben genannten Plans. Vorhandene und relevante Daten werden gesammelt und bereits festgelegte Veränderungen durchgeführt.

Check beinhaltet die Beobachtung und Analyse der Veränderungen. Hierbei werden Ergebnisse festgehalten und messbar überprüft.

Act beinhaltet die fortlaufende Veränderung oder Verbesserung. Die Ergebnisse des Checks werden kritisch betrachtet und analysiert, um zu erkennen, was im weiteren Verlauf möglicherweise verbessert oder verändert werden kann. Dieser Zyklus versteht sich als nie endender Prozess ohne Anfang und ohne Ende. Voraussetzungen für die Ansätze der Qualitätsentwicklung, stellen hier wie in jedem Unternehmen Konzepte, Standards, Richtlinien und Verfahrensanweisungen dar.

Instrumente und Maßnahmen

Um die Qualität zu steuern, stehen der Qualitätssicherung verschiedene Mittel zur Verfügung. Im Kern dieser Mittel stehen die Definition von Standards und die Entwicklung von Richtlinien und Verfahrensanweisungen.

Standards legen ein gewünschtes Qualitätsniveau fest und nicht die notwendigen Teilschritte eines Handlungsablaufes. Die Anwendung ist verbindlich, jedoch wird ein gewisser Handlungsspielraum gewährt. Differenziert wird zwischen Nationalen Expertenstandards sowie Praxisstandards. Ziel dieser Standards ist es, ein prüfbares Leistungsniveau zu formulieren, welches sich an Gegebenheiten und Qualitätsthemen des eigenen Unternehmens orientiert. Nationale Expertenstandards bilden Instrumente der externen Qualitätsentwicklung ab und greifen übergreifende Probleme innerhalb der Pflege auf.

Richtlinien verstehen sich als Arbeitsablaufbeschreibungen und / oder technische Anweisungen, welche für einheitliche Abläufe und geordnete Sicherheit sorgen. Häufig stellen sie Unterinstrumente von Standards dar und bieten wenig Handlungsspielraum wodurch nur in begründeten Ausnahmefällen, hiervon abgewichen werden kann.

Mit einer Verfahrensanweisung wird die Umsetzung eines normativen Anspruchs festgelegt und transparent und nachvollziehbar dokumentiert.




Partner und Verbände